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Sachgründung

Eine Unternehmensgründung durch Einlagen von Sachanlagen ist eine Sachgründung.

    Als Sachgründung wird eine Unternehmensgründung bezeichnet, bei der die Gesellschafter ihre Einlagen nicht durch Bareinlagen (Geld), sondern durch Sachanlagen (z.B. Maschinen) leisten. Der Wert der Güter, die als Sachanlagen ausgewiesen werden, kann entsprechend angerechnet werden.