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Lagebericht

Der Lagebericht ist nach § 264, 289 HGB für mittelgroße und große Kapitalgesellschaften Pflichtteil des Jahresabschlusses.

    Gemäß § 264, 289 HGB haben mittelgroße sowie große Kapitalgesellschaften einen Lagebericht als Ergänzung zum Jahresabschluss zu erstellen, der zusätzliche Informationen über den Stand und die Entwicklung des Unternehmens liefert.