Lagebericht
Der Lagebericht ist nach § 264, 289 HGB für mittelgroße und große Kapitalgesellschaften Pflichtteil des Jahresabschlusses.
Gemäß § 264, 289 HGB haben mittelgroße sowie große Kapitalgesellschaften einen Lagebericht als Ergänzung zum Jahresabschluss zu erstellen, der zusätzliche Informationen über den Stand und die Entwicklung des Unternehmens liefert.