»Das Risiko ist die Bugwelle des Erfolges.«
Finanzanlagen
Als Teil des Anlagevermögens einer Bilanz können Finanzanlagen zählen. Nach § 266 HGB zählen dazu die Anteile an verbundenen Unternehmen, Ausleihungen, Beteiligungen sowie Wertpapiere, die dem Anlagevermögen zugerechnet werden.






