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Finanzanlagen

Bildquelle: pixabay.com

Anteile an verbundenen Unternehmen, Ausleihungen, Beteiligungen sowie Wertpapiere

    Als Teil des Anlagevermögens einer Bilanz können Finanzanlagen zählen. Nach § 266 HGB zählen dazu die Anteile an verbundenen Unternehmen, Ausleihungen, Beteiligungen sowie Wertpapiere, die dem Anlagevermögen zugerechnet werden.