Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen, Ausleihungen, Beteiligungen sowie Wertpapiere
Als Teil des Anlagevermögens einer Bilanz können Finanzanlagen zählen. Nach § 266 HGB zählen dazu die Anteile an verbundenen Unternehmen, Ausleihungen, Beteiligungen sowie Wertpapiere, die dem Anlagevermögen zugerechnet werden.