Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat ist ein Kontrollorgan der Aktiengesellschaft und wird von der Hauptversammlung bestellt.
Der Aufsichtsrat einer AG ist ein Organ der den Vorstand bestellt und überwacht. Die Kapitalseite kann auf der Hauptversammlung durch eine einfache Mehrheit ihre Aufsichtsratsmitglieder bestellen oder mit einer Dreiviertelmehrheit abberufen. Die Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder ist beträgt drei Personen oder eine Anzahl, die durch drei teilbar ist.
In der Ausübung seiner Tätigkeit übernimmt der Aufsichtsrat ein Haftungsrisiko. Da dieser zwar selbst nicht operativ im Unternehmen tätig ist, besteht hinsichtlich der Bestellung und Beaufsichtigung des Vorstandes dennoch die Sorgfallspflicht, bei pflichtwidrigem Handeln des Vorstandes ggf. Haftungsansprüche geltend zu machen, da der Aufsichtsrat andernfalls selbst in Regress genommen werden könnte.