Vorstand
Das eigenverantwortliche und geschäftsführende Organ einer Aktiengesellschaft ist der Vorstand.
Der Vorstand einer Aktiengesellschaft (AG) führt eigenverantwortlich die Geschäfte des Unternehmens, der Aufsichtsrat bestellt den Vorstand und überwacht diesen. Der Vorstand hat einen Jahresabschluss aufzustellen und ggf. durch einen Abschlussprüfer prüfen zu lassen, wenn die Gesellschaft nicht im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB als „klein“ definiert ist. Des Weiteren ist ein Ergebnisverwendungsvorschlag zu erstellen, der mit dem Jahresabschluss dem Aufsichtsrat zur Prüfung vorgelegt werden muss. Der Jahresüberschuss hängt von der Höhe der Ausschüttung an die Aktionäre ab, sodass die Ausschüttungsentscheidung in Abhängigkeit zum Bruttogewinn steht.