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Aktiengesellschaft

Bildquelle: pixabay.com

Die Aktiengesellschaft (AG) stellt in Form einer Kapitalgesellschaft eine juristische Person dar.

    Was ist eine Aktiengesellschaft?

    Die Aktiengesellschaft (AG) stellt in Form einer Kapitalgesellschaft eine juristische Person dar, deren Aktien die Einheit des Grundkapitals sind. Bei der Neugründung einer AG muss der Nennbetrag des Grundkapitals mindestens 50.000 Euro betragen, der in Nennbetragsaktien oder Stückaktien aufgeteilt ist. Bei Nennbetragsaktien beträgt der Mindestnennwert einer Aktie einen Euro, bei Stückaktien wird der Nennwert durch die Aufteilung des Grundkapitals anhand einer Aktienzahl ermittelt, dessen anteiliger Betrag einen Euro nicht unterschreiten darf. Im Verhältnis zu anderen Rechtsformen weist die AG die vielfältigsten und auch umfangreichsten Möglichkeiten der Beteiligungsfinanzierung auf. Die Aktien können sowohl auf den Inhaber als auf den Namen lauten. Bei der Gründung einer AG müssen bis zur Zahlung des vollen Ausgabebetrages die Aktien auf den Namen lauten.

    Durch die Ausgabe von Namensaktien verpflichtet sich die Gesellschaft, ein Aktienregister zu führen. Gegenüber der AG gilt nur derjenige als Aktionär, der im Aktienregister eingetragen ist. Bei sog. vinkulierten Namensaktien kann die Satzung bestimmen, dass die Übertragung einer Aktie der Zustimmung vom Vorstand, Aufsichtsrat oder Hauptversammlung unterliegt. Die Inhaberaktie ist in der Praxis bei den deutschen Aktiengesellschaften am weitesten verbreitet. In rechtlicher Hinsicht ist der Besitz der Inhaberaktie von Bedeutung, da dieser das Mitgliedschaftsrecht als Aktionär darstellt. Des Weiteren gelten für die Übertragung der Inhaberaktien die Regeln für bewegliche Sachen.

    Bei der Ausstattung von Rechten und Pflichten bei Aktien gibt es die Unterscheidung von Stammaktien und Vorzugsaktien. Die Stammaktien sind i.d.R. neben den Stimmrechten auch mit dem Recht auf Gewinnbeteiligung ausgestattet. Die stimmrechtslosen Vorzugsaktien verbriefen keinerlei Einfluss auf Entscheidungen der Gesellschaft, jedoch wird den Anteilseignern ein verhältnismäßig höherer Anteil auf Gewinnbeteiligung eingeräumt als bei Stammaktien.

    Die Haftung von Aktionären einer AG gegenüber ihren Gläubigern beschränkt sich auf den gehaltenen Anteil des Grundkapitals in Form von Wertpapieren. Des Weiteren besitzt diese Gesellschaftsform die Merkmale des festen Grundkapitals, der körperschaftlichen Organisation und der unpersönlichen Mitgliedschaft. Die am meisten verbreiteten Beteiligungseffekte sind Aktien.

    Eine AG kann durch eine Neugründung oder durch Umwandlung eines Unternehmens anderer Rechtsform entstehen. I.d.R. dauert eine Neugründung bzw. Umwandlung je nach Umfang der erforderlichen Maßnahmen zwischen zwei und sechs Monate. Bei der Gründung einer AG wird der Gesellschaftervertrag, d.h. die Satzung, erstellt. In der Satzung enthalten sind u.a. Name, Sitz und Gegenstand des Unternehmens. Ebenso werden die Höhe des Grundkapitals und des genehmigten Kapitals genannt sowie der Nennbetrag und die Gattung der Aktien. Des Weiteren muss die zahlenmäßige Zusammensetzung von Vorstand und Aufsichtsrat genannt werden.

    Die AG besteht aus drei Organen. Der Vorstand leitet das Unternehmen, der Aufsichtsrat bestellt den Vorstand und überwacht diesen. Ein weiteres Organ ist die Hauptversammlung (HV), in der gesellschaftsrelevante Entscheidungen bestimmt werden. Die Kapitalseite kann auf der HV durch eine einfache Mehrheit ihre Aufsichtsratsmitglieder bestellen oder mit einer Dreiviertelmehrheit abberufen. Des Weiteren wählt dieses Organ den Abschlussprüfer, entscheidet über die Verwendung des Bilanzgewinnes und die Entlastung des Vorstandes und Aufsichtsrates.


    Kommentare zum Thema "Aktiengesellschaft"

    Kommentar von André Will-Laudien vom 27.11.2020 | 05:50

    Ballard Power, Varta, SolGold – Billionen von Biden!

    • Energie

    Joe Biden prescht vor im Kampf gegen den Klimawandel und will das Wirtschaftswachstum mit über 5 Billionen USD kräftig ankurbeln. Ansetzen will er an der völlig veralteten amerikanischen Energieindustrie, bis in das Jahr 2035 einen völlig kohlenstofffreien Strom zu erzeugen. Der Plan spiegelt Ideen wider, die von einigen von Bidens progressiveren Verbündeten während der Vorwahlen aufgegriffen wurden, wie z.B. Jay Inslee, dem Gouverneur von Washington. Eventuell ist dies sogar ein Punkt der Donald Trump einige Stimmen kostete.

    In seinem Vorhaben verspricht Biden, ca. 2 Billionen USD über vier Jahre für die Förderung seiner Energievorschläge auszugeben, was deutlich mehr ist, als er während der Vorwahlen noch vorgeschlagen hatte. Inhaltlich legt er dabei großen Wert auf die Modernisierung der amerikanischen Infrastruktur und Investitionen in die Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden und Wohnungen sowie die Förderung von Umweltschutzbemühungen in der Landwirtschaft. Das ist mal eine Ansage!

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