Emissionsverfahren
Die Art der Platzierung von Aktien ist abhängig vom Emissionsvolumen und dessen Anteilshöhe am Grundkapital des Emittenten.
Die Art der Platzierung von Aktien ist abhängig vom Emissionsvolumen und dessen Anteilshöhe am Grundkapital des Emittenten. Neben dem in Deutschland etablieren Bookbuilding-Verfahren stehen noch das Festpreis- und das Auktionsverfahren zur Verfügung.
Das Bookbuilding-Verfahren ermöglicht den Investoren, innerhalb einer Zeichnungsphase ihren Zeichnungsauftrag mit oder ohne Preislimit jedoch mit Stückzahl abzugeben. Anhand der eingehenden Zeichnungsaufträge wird nach dem Prinzip „Angebot und Nachfrage“ ein Emissionspreis innerhalb der vorher bestimmten Bookbuilding-Spanne ermittelt.
Beim Festpreisverfahren bestimmen der Emittent und die Konsortialbanken den Preis, zu dem die Aktien platziert werden sollen. Dieses Verfahren kann jedoch nur den Anforderungen kleinerer Emissionen gerecht werden, da dieses Verfahren dem Risiko unterliegt, dass das Marktumfeld bzw. das Zeichnungsinteresse falsch eingeschätzt werden. Das Auktionsverfahren sieht das Meistausführungsprinzip bei der Zuteilung der Aktien vor. Der Markt dient hierbei als Instrument der Unternehmensbewertung, welches zwar den Vorteil der hohen Preistransparenz mitbringt, jedoch den Nachteil beinhaltet, dass der Emittent keine Einflussnahme auf die Aktionärszusammensetzung hat. Diese Art der Preisfindung hat sich in Deutschland bislang nicht durchgesetzt.
Bei der Zuteilung von Aktien entscheiden der Emittent und die Konsortialbanken das anteilige Verhältnis von institutionellen und privaten Anlegern. Bei der sog. Überzeichnung von Emissionen kommt es i.d.R. zur Zuteilung per Quote oder im Losverfahren. Bei hoher Nachfrage besteht für den Leadmanager die Möglichkeit, einen sog. Greenshoe (Mehrzuteilungsoption) zur Verfügung zu stellen. Hierbei kann es sich z.B. um Aktien des Alteigentümers handeln, die zum gleichen Preis, wie die Hauptplatzierung, verkauft werden. Die Höhe des Greenshoes hat in der Vergangenheit zwischen 10-15% des ursprünglichen Emissionsvolumens betragen.
Als eine weitere Interessensgruppe für den Erwerb von Aktion aus einem IPO dienen neben institutionellen und privaten Investoren auch Mitarbeiter und Personen, die dem Unternehmen nahe stehen. Mit sog. Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen erhalten die Mitarbeiter des Emittenten i.d.R. Optionen, mit denen sie zu einem späteren Zeitpunkt die Aktien des Unternehmens beziehen können. Ein sog. „Friends & Family-Programm“ regelt den Preis und die Menge der Aktien, die dem Unternehmen nahe stehenden Personenkreis bevorzugt zugeteilt werden soll.
Wenn ein Bezugsrecht für die Altaktionäre aus oben dargestellten Gründen wenig praktikabel ist, hat der Vorstand zumindest die Möglichkeit, seine Aktionäre durch eine Bevorzugung bei der Zuteilung der Aktien aus der Neuemission zu berücksichtigen. Da die Zuteilung der Aktien grundsätzlich beliebig gestaltet werden kann, sofern die Rahmenbedingungen offengelegt werden, kann der Vorstand seine Aktionäre bei der Zuteilung der Aktien gegenüber Dritten bevorzugen.
Kommt es aufgrund des großen Anlegerinteresses zu einer derart großen Überzeichnung des Aktienangebotes, dass zwangsläufig nicht alle Interessenten bei der Zuteilung berücksichtigt werden können, werden oftmals kleine Pakete (z.B. 50 Aktien) unter den Zeichnern verlost.