Bank
Das Kreditwesengesetz (KWG) regelt in Deutschland die erlaubten Geschäfte einer Bank.
In Deutschland wird mit dem Kreditwesengesetz (KWG) geregelt, welche Geschäftsbank oder auch Kreditinstitut genannt, Bankgeschäfte tätigen darf. Die Überwachung der Banken wird durch das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen durchgeführt. Als Bankgeschäfte werden nach §1 KWG z.B. die Entgegennahme von Geld und Spareinlagen sowie die Gewährung von Krediten bezeichnet. Darüber hinaus bleibt die Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Kauf sowie Verkauf und die Emission von Wertpapieren den Banken vorbehalten.