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Quellensteuer

Die bei Zahlung erhobene Steuer ist eine Quellensteuer.

    Eine Steuer, die bereits dann erhoben wird, wenn eine steuerpflichtige Zahlung entrichtet wird, bezeichnet man Quellensteuer. Zu dieser Steuerart kann u.a. die Kapitalertragsteuer auf Dividenden sowie Zinsabschlagsteuer zählen. Die endgültige Steuerschuld des Steuerpflichtigen wird üblicherweise anhand der bereits einbehaltenen Quellensteuern ermittelt.