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Quellensteuer

Die bei Zahlung erhobene Steuer ist eine Quellensteuer.

    Eine Steuer, die bereits dann erhoben wird, wenn eine steuerpflichtige Zahlung entrichtet wird, bezeichnet man Quellensteuer. Zu dieser Steuerart kann u.a. die Kapitalertragsteuer auf Dividenden sowie Zinsabschlagsteuer zählen. Die endgültige Steuerschuld des Steuerpflichtigen wird üblicherweise anhand der bereits einbehaltenen Quellensteuern ermittelt.


    Kommentare zum Thema "Quellensteuer"

    Kommentar von Jens Castner vom 01.05.2026 | 05:36

    RE Royalties, M+G und Edel im Check: Drei Dividendenperlen abseits des Mainstreams

    • Dividenden
    • Altersvorsorge
    • Edel
    • RE Royalties
    • M&G

    Die Schlagzeilen zur Rentenpolitik der deutschen Regierungskoalition machen wenig Mut: Ob das Rentenniveau nun künftig sinken oder – laut offizieller Lesart – nur langsamer steigen wird, das Vertrauen in die gesetzliche Vorsorge schwindet. In einem Umfeld, in dem die klassische Altersrente kaum noch den gewohnten Lebensstandard sichern kann, rückt eine Strategie immer stärker in den Fokus privater Anleger: der Aufbau von passivem Einkommen. Dividendenaktien haben sich hierbei als „zweites Gehalt" etabliert. Das spricht für Unternehmen wie Edel, RE Royalties und M&G. Bislang hat sie kaum jemand auf der Rechnung, doch einen Blick sind sie allemal wert.

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