Jahresabschluss
Ein Kaufmann muss nach § 242 HGB zum Ende eines Geschäftsjahres einen Jahresabschluss erstellen.
Nach § 242 HGB muss ein Kaufmann zum Ende eines Geschäftsjahres einen Jahresabschluss erstellen, der eine Bilanz und eine Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) umfasst. Je nach Unternehmensgröße und Branche kann eine Ergänzung um einen Anhang sowie Lagebericht erforderlich sein.