24.02.2021 | 04:50
K+S, Desert Gold Ventures, Encavis – Kaufen, bevor es andere tun!
„Der Gewinn liegt im Einkauf“. So lautet eine alte Kaufmannsregel. In Bezug auf Aktieninvestments kommen noch ein paar Facetten hinzu – der Zeithorizont und die Performance. Ein langfristig orientierter, vielleicht auch antizyklisch denkender Investor bekommt keine grauen Haare, wenn es länger dauert, bis seine Investmentidee aufgeht. Dagegen spielt für Trader oder kurzfristig ausgerichtete Investoren Timing eine extrem wichtige Rolle. Für institutionelle Investoren ist oft auch die Frage entscheidend, wo die eigene Performance im Vergleich zur Benchmark liegt. Wir stellen Ihnen drei spannende Gesellschaften vor, bei denen sich derzeit einiges bewegt. Wo lauert das größte Potenzial?
Lesezeit: ca. 3 Min.
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Autor:
Carsten Mainitz
ISIN:
CA25039N4084 , DE000KSAG888 , DE0006095003
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Inhaltsverzeichnis:
"[...] Wir haben mit über 440 km² eines der größten Landpakete aller Nichtproduzenten im Gürtel aufgebaut und bis heute mehr als 25 Goldentdeckungen auf dem Grundstück erzielt, wobei fünf dieser Entdeckungen insgesamt etwa 1,1 Millionen Unzen Goldressourcen umfassen. [...]" Jared Scharf, CEO, Desert Gold Ventures Inc.
Der Autor
Carsten Mainitz
Der gebürtige Rheinland-Pfälzer ist seit mehr als 25 Jahren leidenschaftlicher Börsianer. Nach seinem BWL-Studium in Mannheim arbeitete er als Journalist, im Equity Sales und viele Jahre im Aktienresearch.
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K+S - Die BaFin meckert
Der Kurs von K+S hat sich in den letzten Monaten, nach einer längeren Durststrecke, wieder in die richtige Richtung bewegt. Letzte Woche kam der Aufwärtstrend im Bereich von 10 Euro zu einem abrupten Ende, als das Unternehmen bekannt gab, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Prüfung der Bilanz durch die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) in Auftrag gegeben habe.
Es geht darum, ob Bilanzwerte zu hoch angesetzt wurden und ob der Konzern in der Vergangenheit höhere Abschreibungen hätte tätigen müssen. Die BaFin nimmt Unternehmensaussagen im Zusammenhang mit Q3-Bericht vom letzten November zum Anlass, um den Halbjahresbericht 2020 und den Jahresabschluss 2019 zu durchleuchten. Der Knackpunkt: K+S hatte zu diesem Zeitpunkt die Annahmen zur langfristigen Kalipreisentwicklung gesenkt und den Kapitalkostensatz erhöht. Die BaFin vermutet, dass die getätigte Abschreibung der operativen Einheit Europe+ von rund 2 Mrd. EUR vielleicht zu niedrig war. „Der BaFin liegen konkrete Anhaltspunkte dafür vor, dass dieser Wertminderungsbedarf ggf. nicht zutreffend ermittelt und ganz oder teilweise bereits zu einem früheren Zeitpunkt hätte erfasst werden müssen. Ebenso können weitere Aktivposten von einem Wertberichtigungsbedarf betroffen sein.“, so die Aufsichtsbehörde.
Zur Einordnung: Im Oktober 2019 hatte der Dünger- und Salzproduzent K+S angekündigt, sein Salzgeschäft in Nord- und Südamerika verkaufen zu wollen. Der erzielte Preis von 3,2 Mrd. USD überraschte viele Marktteilnehmer positiv. Einerseits führte diese Transaktion zu einer besseren Bilanzstruktur im Zuge der Entschuldung, andererseits ist K+S nun weniger diversifiziert und stärker anhängig vom Düngemittelgeschäft und dem Kalipreis. Zwar ist das Düngemittelgeschäft volatiler, birgt aber auch größere Chancen. Es kann nicht gänzlich ausgeschlossen werden, dass K+S einen höheren Betrag abschreiben muss, insbesondere wenn sich Berechnungs- und Bewertungsmethoden verändert haben. Bei einer Bilanzsumme von 10,6 Mrd. EUR und einem Eigenkapital von 4,6 Mrd. EUR wäre eine Abschreibung zu verkraften. Wir werden sehen, wie der Fall ausgeht.
DESERT GOLD VENTURES INC – G wie Geduld oder Gold
Der Goldpreis konsolidiert derzeit um die Marke von 1.800 USD. Im breiten Aktienmarkt vollzieht sich eine Umschichtung – weg von heiß gelaufenen Techaktien hin zu „Value Titeln“. Somit ist die Aktie von Desert Gold in zweierlei Hinsicht für Investoren interessant. Erstens bietet sie ein Engagement in der Krisenwährung Gold. Der Goldpreis muss mittelfristig zwangsläufig angesichts der Notenbankpolitik und der globalen Konjunktur zulegen. Zweitens ist die Aktie sehr moderat bewertet. Die Gesellschaft bringt gerade mal 25 Mio. CAD auf die Börsenwaage.
Das Goldexplorations- und Entwicklungsunternehmen hat sich ganz auf den afrikanischen Staat Mali verschrieben und ist dabei in guter Gesellschaft mit weltbekannten Playern. Mali ist der viertgrößte Goldproduzent des schwarzen Kontinents. Das Portfolio umfasst schwerpunktmäßig zwei Goldexplorationsgenehmigungen mit großen Landflächen, für das SMSZ-Projekt und Djimbala, in West-Mali. Das Djimbala Gold Project hat eine Größe von 100qkm und befindet sich in der Nähe von produzierenden Minen.
Vor ein paar Wochen verstärkte sich das ohnehin erfahrene Management-Team mit nochmals mit Christopher Marsh als Independent Director. Marsh bringt viele Jahre Erfahrung im Investment Banking und in der Unternehmensentwicklung mit. Positive News vom Explorationsprogramm oder ein steigender Goldpreis werden positive Impulse für den Aktienkurs haben.
ENCAVIS AG – Stromproduktion auf neuem Rekord, trotzdem stürzt die Aktie ab
Gestern berichtete Encavis über die Stromerzeugung im letzten Jahr. Trotz neuer Produktionsrekorde und eines positiven Ausblicks gab die Aktie gestern teilweise um 10% auf rund 17 EUR nach. Anfang des Jahres notierten die Anteilscheine noch bei 25 EUR.
Der Hamburger Konzern, der ausschließlich aus Erneuerbaren Energien Strom erzeugt, konnte 2020 die Stromproduktion um 29% von rund 2,66 Terawattstunden (TWh) auf 3,43 TWh steigern. Dieser Zuwachs basierte in erster Linie auf Akquisition von Wind- und Solarparks.
Encavis investiert generell konservativ. Ein Engagement erfolgt nur in Solar- und Windparks, die sich in der Bauphase befinden, schlüsselfertig oder bereits im Betrieb sind. Somit kann die Kursentwicklung in den letzten Monaten und von gestern als „sell on good news“ verstanden werden. Das aktuelle Kursniveau bietet sich für Zukäufe an.
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Lexikon:
- Aktie – Als Aktie wird ein Wertpapier bezeichnet, welches einen Anteil am Eigenkapital einer Aktiengesellschaft darstellt.
- BaFin – Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
- Jahresabschluss – Ein Kaufmann muss nach § 242 HGB zum Ende eines Geschäftsjahres einen Jahresabschluss erstellen.